Westfälische Provinzial WLV
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07.09.2010
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  Willkommen beim Landwirtschaftswetter der Westfälischen Provinzial und des WLV
 

Nutzungsbedingungen

 
 

Teilnahmebedingungen für das Internetangebot
"Landwirtschaftswetter des WLV und der Westfälischen Provinzial"

1. Gegenstand des Internetangebotes:

In Zusammenarbeit mit der Westfälischen Provinzial Versicherung, Münster stellt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, Münster, seinen Mitgliedern die Nutzung des Internetangebotes „Landwirtschaftswetter der Westfälischen Provinzial“ kostenlos zur Verfügung.


2. Haftungsregelungen

Der WLV haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen, derer sich der WLV bedient. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass der WLV Wetterdaten und Unwetterwarnmeldungen nur in der Qualität und in dem Umfang zur Verfügung stellen kann, wie sie selbst von meteomedia bzw. der Provinzial erhält.

Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der Daten und die einwandfreie Nutzungsmöglichkeit durch den Teilnehmer wird nicht geleistet


3. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist für den Abruf der Wetterinformationen in eigener Verantwortung zuständig. Die Nutzung der erhaltenen Informationen ist nur für den Teilnehmer bestimmt. Inhalte dürfen nicht vervielfältigt, auf Datenträger übertragen und/oder veröffentlicht werden. Die vom WLV übermittelten individuellen Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden und sind geheim zu halten.

Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten steht dem WLV eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 300 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu. Der WLV behält sich die Geltendmachung eines etwa über die vorstehende Schadensersatzpauschale hinausgehenden Schadens vor. Dem Teilnehmer ist der Nachweis möglich, dass dem WLV ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer als die vorgesehene Schadensersatzpauschale ist.


4. Schriftform, Salvatorische Klausel

Nebenabreden zu dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder zukünftig in diese aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später entfallen, so wird hierdurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

   

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