Teilnahmebedingungen für das Internetangebot
"Landwirtschaftswetter des WLV und der Westfälischen Provinzial"
1. Gegenstand des Internetangebotes:
In Zusammenarbeit mit der Westfälischen Provinzial Versicherung,
Münster stellt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband,
Münster, seinen Mitgliedern die Nutzung des Internetangebotes
„Landwirtschaftswetter der Westfälischen Provinzial“ kostenlos
zur Verfügung.
2. Haftungsregelungen
Der WLV haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen, derer sich der WLV
bedient. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für
Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass
der WLV Wetterdaten und Unwetterwarnmeldungen nur in der Qualität und in
dem Umfang zur Verfügung stellen kann, wie sie selbst von meteomedia bzw.
der Provinzial erhält.
Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit
der Daten und die einwandfreie Nutzungsmöglichkeit durch den Teilnehmer
wird nicht geleistet
3. Rechte und Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist für den Abruf der Wetterinformationen in eigener
Verantwortung zuständig. Die Nutzung der erhaltenen Informationen ist nur
für den Teilnehmer bestimmt. Inhalte dürfen nicht
vervielfältigt, auf Datenträger übertragen und/oder
veröffentlicht werden. Die vom WLV übermittelten individuellen
Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden und sind geheim zu halten.
Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten steht dem
WLV eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 300 EUR zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer zu. Der WLV behält sich die Geltendmachung
eines etwa über die vorstehende Schadensersatzpauschale hinausgehenden
Schadens vor. Dem Teilnehmer ist der Nachweis möglich, dass dem WLV ein
Schaden überhaupt nicht entstanden oder der
Schaden wesentlich geringer als die vorgesehene Schadensersatzpauschale ist.
4. Schriftform, Salvatorische Klausel
Nebenabreden zu dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen. Änderungen und
Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder
zukünftig in diese aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit
oder Durchführbarkeit später entfallen, so wird hierdurch die
Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen
Bestimmungen.